Unter Umrüstung versteht man die Veränderung von Bauteilen abweichend vom Serienzustand eines Fahrzeuges, wie z.B. Änderungen der Reifenkombinationen, Fahrwerken, Anbauteilen usw., deren Verwendung im Genehmigungsdokument (Typenschein- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid) für den Fahrzeugtyp nicht vorgesehen wurde.
Allgemeine Anforderungen
Grundsätzlich unterliegt jede Änderung (mit wenigen Ausnahmen, siehe hier), die an einem Fahrzeug durchgeführt wird, dem § 33 Abs. 6 KFG 1967, und ist der zuständigen Landesregierung (Kraftfahrzeugprüfstellen der Länder; Siehe Seite 14) anzuzeigen. Auch bei Verwendung von Bauteilen, die vom Serienzustand abweichen, muss das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher bleiben. Nach der Umrüstung darf das Fahrverhalten des Fahrzeuges unter betriebsüblichen Bedingungen keine kritischen Zustände aufweisen. Dies ist durch eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten im Inland (Importeur) oder durch ein Gutachten einer Prüfstelle (z.B. Gesamtgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, bezüglich aller Bauteile, mit denen das Fahrzeug umgerüstet wurde) nachzuweisen. Unter dieser Voraussetzung, erfolgt dann beim Amt der zuständigen Landesregierung eine Eintragung in das Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder CoC-Dokument).
Genehmigungsfreie Änderungen
Gemäß §22a KDV sind folgende Änderungen genehmigungsfrei:
Fragen und Antworten
Für genaue Auskunft ihres Wunschproduktes bezüglich Typisierung, fragen Sie bitte vor dem Kauf entweder beim TÜV-Austria oder bei der jeweiligen Landesregierung nach:
Burgenland
Amt der burgenländischen Landesregierung
Abteilung 5 Baudirektion
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057/600-6200
Mail: ost.a5-sachverstaendigendienst@bgld.gv.at
Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Unterabteilung 7KF
Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/536-17264
Mail: abt7.kfz@ktn.gv.at
Niederösterreich
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung WST8
Landhausplatz 1 | Haus 7
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-16030
Mail: post.wst8@noel.gv.at
Oberösterreich *)
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Abteilung Verkehr
Goethestraße 86
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-13575
Mail: kfz.verk.post@ooe.gv.at
Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
KFZ-Prüfstelle
Karolingerstraße 34
5020 Salzburg
Tel.: 0662/8042-5353
Mail: pruefstelle@salzburg.gv.at
Steiermark *)
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15
Petrifelderstraße 10 28041 Graz
Tel.: 0316/877-2161
Mail: kfzpruefstelle@stmk.gv.at
Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Trientlgasse 8
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/341910
Vorarlberg
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Reitschulstraße 8
6923 Lauterach
Tel.: 05574/66570
Wien
Amt der Wiener Landesregierung
Magistratsabteilung 467.
Haidequerstraße 5
1110 Wien
Tel.: 01/4000-95559
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